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Durchbruch bei der Reform der zahnärztlichen Ausbildung

Bild: Freerangestock / Jack Moreh

„Die neue Approbationsordnung kommt“, der Bundesrat hat am 7. Juni 2019 den Weg für eine Reform der zahnärztlichen Ausbildung frei gemacht. Die seit 1955 weitgehend unverändert gültige Approbationsordnung wird damit grundlegend novelliert. Der Bundesrat hatte sich auf Betreiben der Bayerischen Staatsministerin für Gesundheit und Pflege, Melanie Huml, erneut mit der Reform befasst, die 2017 von der Bundesregierung angestoßen wurde. Die zustimmungsbedürftige Verordnung kam jedoch im Bundesrat zwei Mal nicht zur Abstimmung.

„Die bayerischen Zahnärzte fordern seit Jahren die Reform der Approbationsordnung. Jetzt sehen wir endlich Licht am Ende des Tunnels. Wir danken der bayerischen Gesundheitsministerin Melanie Huml und ihrem Haus, die das Ringen um die Neugestaltung der zahnärztlichen Ausbildung mit großem Einsatz unterstützt haben. Die erneute Initiative aus Bayern hat dazu geführt, dass die Reform endlich kommt. Unser Dank gilt auch Prof. Dr. Reinhard Hickel, Direktor der Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie am Klinikum der LMU München, der sich über viele Jahre hinweg mit überaus großem Engagement für eine neue Approbationsordnung eingesetzt hat“, so Christian Berger, Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer und Vorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns. Eine Novellierung der zahnärztlichen Ausbildung ist angesichts der Weiterentwicklung in der Zahnmedizin und den Anforderungen einer interdisziplinären Lehre unabdingbar. Die Qualität der zahnärztlichen Ausbildung ist die Voraussetzung für die zeitgemäße zahnmedizinische Versorgung, die den Herausforderungen einer immer älter werdenden Gesellschaft gerecht werden muss.

Zeitgemäße zahnärztliche Ausbildung

Wesentliche Reforminhalte sind die Neugliederung des Studiums in einen viersemestrigen vorklinischen und einen sechssemestrigen klinischen Studienabschnitt. Allerdings wird die beabsichtigte gemeinsame Ausbildung in den Studiengängen Zahnmedizin und Humanmedizin im vorklinischen Abschnitt nicht realisiert. Hier soll die Weiterentwicklung der allgemeinen medizinischen Ausbildung berücksichtigt werden. Der klinische Abschnitt besteht aus zwei Semestern mit standardisierten Ausbildungssituationen „am Phantom“ und vier Semestern mit Ausbildung am Patienten. Danach folgen jeweils staatliche Prüfungen. Die Ausbildungsinhalte werden neu gewichtet. Der Ausrichtung der Zahnmedizin auf Prävention wird ebenso Rechnung getragen wie neuen Behandlungsformen und dem veränderten Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung.