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Elektronische Patientenakte: KBV übernimmt Verantwortung und bietet Zusammenarbeit an

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

Ein Änderungsantrag zum Terminservice- und Versorgungsgesetz sieht vor, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die Verantwortung für die Interoperabilität elektronischer Patientenakten zu übertragen. Die KBV begrüßt dies und weist gleichzeitig die seitens der IT-Industrie geäußerte Kritik an der Entscheidung zurück.

Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV, sagte hierzu: „Wir begrüßen, dass die Politik die Notwendigkeit einer semantischen und syntaktischen Interoperabilität bei der Entwicklung elektronischer Patientenakten (ePA) erkannt hat. Wir begrüßen außerdem, dass sie der KBV die Kompetenz zubilligt, entsprechende Standards festzulegen. Dies ist nur folgerichtig, denn wir wissen nun mal am besten, welche Erfordernisse diesbezüglich für die Versorgung der Patienten bestehen. Die Kritik seitens der Industrie an der Entscheidung ist insofern nicht nachzuvollziehen. Selbstverständlich werden wir die Expertise aus Wissenschaft und Industrie einbinden und versuchen, zu gemeinsamen Ergebnissen zu kommen. Am Ende muss jedoch einer entscheiden. Das ist auch im Sinne der Industrie, die ja gerade erst zu langwierige Entscheidungsprozesse im Bereich der Digitalisierung des Gesundheitswesens kritisiert hat. Wir haben in der Vergangenheit gut mit den Verbänden der Gesundheits-IT zusammengearbeitet und werden dies hoffentlich auch in Zukunft tun.“