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Halbe Novelle nach 63 Jahren Stillstand

Bild: Pixabay / Ramdlon

Bundesrat verabschiedet zahnärztliche Approbationsordnung

| „Wir hätten uns eine zahnärztliche Approbationsordnung aus einem Guss gewünscht,“ kommentierte der Bundesvorsitzende des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte, Harald Schrader, die Neuregelung. Nach 63 Jahren Stillstand und ohne jegliche Neuerung wäre es an der Zeit gewesen, die Innovationskraft, die in der Zahnmedizin steckt, auch in der Approbationsordnung für Zahnärzte sichtbar zu machen. Was nun geschieht, ist eher Stückwerk. Jetzt bleibt zu hoffen, dass sich der ‚Masterplan 2020 Medizin‘ nicht auch um Jahre verzögert.“

Zufrieden zeigte sich der FVDZ-Bundesvorsitzende damit, dass die zahntechnische und prothetische Ausbildung im Zahnmedizinstudium erhalten bleibt. „Dafür ist der FVDZ in den vergangenen zwei Jahren massiv eingetreten, denn ein Zahnarzt muss in der Lage sein, zahntechnische Werkstücke beurteilen, herstellen und bearbeiten zu können.“

Dass mit dem zusätzlichen Antrag aus Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen, den Bund an der Finanzierung und den Folgekosten zu beteiligen, zumindest der Ball im Spiel gehalten wird, sieht der FVDZ ebenfalls positiv. „Eine bessere Betreuungsrelation und die Beibehaltung der Studienplatzkapazitäten werden nicht zum Nulltarif zu haben sein“, betonte Schrader. „Wenn die Finanzierung nicht gesichert ist, wird sich auch mit einer Neuregelung der Approbationsordnung nichts ändern.“