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Kompromissformel für Investoren-Dilemma: Terminservice- und Versorgungsgesetz verabschiedet

Bild: Bigstockphoto / lbryan

Der Bundestag hat gestern das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossen und mit ihm auch eine Regelung, die künftig den ungebremsten Zugang versorgungsfremder Investoren in der zahnärztlichen Versorgung begrenzen soll. Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) begrüßt die Maßnahmen zur Beschränkung der Gründungseigenschaften zahnärztlicher Medizinischer Versorgungszentren (Z-MVZ) als einen Schritt in die richtige Richtung.

Seit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz 2015, das rein zahnärztliche MVZ überhaupt erst ermöglichte, hat in den vergangenen Jahren ein Gründerboom von Z-MVZ durch renditeorientierte Kapitalgesellschaften eingesetzt. Über den Erwerb von Krankenhäusern, die zur MVZ-Gründung berechtigt sind, haben Private-Equity-Gesellschaften renditeträchtige Dentalketten in Deutschland aufgebaut. Mit den neuen Regelungen im TSVG können Krankenhäuser zwar weiterhin Z-MVZ gründen, allerdings dürfen die von einem Krankenhaus gegründeten MVZ in normal versorgten Gebieten künftig nicht mehr als zehn Prozent der vertragszahnärztlichen Versorgung ausmachen. Besondere Regeln gibt es für unter- oder überversorgte Bereiche.

Der FVDZ-Bundesvorsitzende Harald Schrader sieht mit der neuen Regelung zwar die Probleme, die durch die investorgesteuerten Z-MVZ entstanden sind, nicht als gelöst, hält die nun gefundene Kompromissformel allerdings für einen sinnvollen Weg, zumindest dem ungebremsten Zugang von Investoren zur zahnärztlichen Versorgung zu begegnen. „Unsere Sorge galt und gilt der flächendeckenden, wohnortnahen Versorgung unserer Patientinnen und Patienten“, sagt Schrader. „Dass dafür Z-MVZ, die weniger an Zahnheilkunde als an Rendite orientiert sind, nicht notwendig sind, sondern eher versorgungsfeindlich und teuer, haben wir hinlänglich deutlich gemacht.“ Die Sorge der Zahnärzteschaft um die kritischen Entwicklungen der vergangenen Jahre und den Ausverkauf der Zahnheilkunde sei vom Gesetzgeber nun offenbar wahrgenommen worden. „Die nun getroffenen Regelungen sind wenigsten ein kleiner Schritt, um die flächendeckende Versorgung auch in Zukunft aufrechterhalten zu können und die unfairen Wettbewerbsbedingungen ein Stückweit zu kompensieren.“