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Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz verabschiedet

FVDZ fürchtet überbordende Bürokratie

| Gong für die nächste Runde: Das Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz (MPEUAnpG), das am 26. Mai in Kraft treten soll, hat der Bundestag am Donnerstagabend verabschiedet. Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) begrüßt grundsätzlich die neuen Regelungen für mehr Produktsicherheit, warnt aber gleichzeitig vor überbordendem Bürokratismus, den immer schärfere Reglements zwangsläufig mit sich brächten.

„Wer nicht selbst täglich am Behandlungsstuhl steht, kann den zeitlichen und personellen Mehraufwand für Zahnarztpraxen, der durch die neuen Regelungen entsteht, oft gar nicht nachvollziehen“, erklärt Frank Wuchold, Zahnarzt und Mitglied des FVDZ-Bundesvorstands. Allein die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation, etwa bei den regelmäßig erforderlichen Nachkontrollen von eingegliedertem Zahnersatz, binde immens viele Ressourcen. „Das ist Zeit und Zuwendung, die letztlich dem Patienten verlorengeht“, so Wuchold weiter.
Zusätzlich verschärft werde die Situation für den zahnärztlichen Berufsstand durch das gesetzliche Vorhaben, die Risikoklassen einiger zahnmedizinischer Produkte nach oben zu korrigieren. Immer mehr Kolleginnen und Kollegen stellten sich daher die Frage, ob – bzw. wie – die auf sie zukommenden wachsenden Aufwendungen künftig aufgefangen werden können. Die derzeit bestehenden Honorar- und Gebührenordnungen jedenfalls bieten dafür nach Verbandsauffassung wenig Spielraum.