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Mit mehr Transparenz zu mehr Patientenorientierung

Grafik: UPD

Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz haben die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Prof. Dr. Claudia Schmidtke, und der Geschäftsführer der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD), Thorben Krumwiede, den „Monitor Patientenberatung 2018“ vorgestellt und Bilanz gezogen.

Der Monitor, den die Patientenberatung als Teil ihres gesetzlichen Auftrags einmal im Jahr erstellt, soll Krankenkassen, Ärzteschaft, Gesetzgeber und anderen Akteuren des Gesundheitswesens konkrete Hinweise darauf geben, wie das Gesundheitssystem aus der Perspektive der Ratsuchenden noch patientenorientierter gestaltet werden kann. Grundlage für den Bericht waren 128.586 Beratungen, die von der UPD 2018 in ihrer Beratungsdokumentation erfasst und analysiert worden sind.

Prof. Schmidtke betonte anlässlich der Präsentation des Monitors: „Eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Patienten eine Behandlung auf Augenhöhe erhalten, ist Transparenz: Nur informierte und aufgeklärte Patienten können selbstbestimmte Entscheidungen in Gesundheitsfragen treffen. Die Patientenberatung der UPD ist ein wichtiges Instrument, um die Patienten unabhängig zu informieren. Der Monitor zeigt auf, wie Patientinnen und Patienten unser Gesundheitswesen in der Praxis erleben und in welchen Bereichen sie Beratungs- und Informationsbedarf haben.“

Nach den Worten von Thorben Krumwiede ist ausweislich der Beratungserfahrung in der gesundheitsrechtlichen und medizinischen Beratung eine höhere Transparenz für die Patienten oder Angehörigen vielfach auch der Schlüssel zu mehr Patientenorientierung. „Über Verbesserungen der Gesundheitskompetenz als entscheidender Faktor für einen selbstbestimmten Umgang mit der eigenen Gesundheit wird in Deutschland vielfach diskutiert. In der Beratung erleben wir, wie schwer es vielen Ratsuchenden tatsächlich fällt, verlässliche Informationen zu finden, zu bewerten, daraus die passenden Handlungsoptionen abzuleiten und Ansprüche und Interessen dann auch durchzusetzen. Wenn Patienten dazu noch den Eindruck gewinnen, Kostenträger und Leistungserbringer würden Informationen bewusst zurückhalten, einseitig zu ihren Gunsten auslegen oder klar geregelte Einsichtsrechte verweigern, wird aus einem Informationsdefizit schnell ein Vertrauensverlust für das Gesundheitswesen.“

Schon im Vorjahr hatte die Patientenberatung über den Missstand irreführend wirkender Zwischeninformationen von Krankenkassen bei Widersprüchen berichtet. Anlässlich der Vorstellung des Monitors 2018 muss aus Sicht der UPD konstatiert werden, dass dieses Problem weiter besteht, obwohl kurz nach Erscheinen des Monitors Patientenberatung das Bundesversicherungsamt die ihm unterstellten Krankenkassen zu einer rechtskonformen Praxis ermahnt hatte. „Versicherte erhalten weiterhin ohne erkennbaren Anlass Schreiben, die bei den Empfängern den Eindruck der Erfolglosigkeit eines Widerspruchs erwecken. Der eigentlich klar geregelte Ablauf des Verwaltungsweges wird dadurch regelrecht konterkariert“, sagte Thorsten Krumwiede.

In der Beratung zu Leistungsansprüchen gegenüber Kostenträgern, das mit 40.294 Beratungen im Jahr 2018 das den Zahlen nach größte Beratungsthema der UPD gewesen ist, beobachtet die Patientenberatung allgemein mit Sorge, dass Ratsuchende immer wieder über Ablehnungen von Leistungsanträgen ohne die Angabe einer individuellen Begründung berichten. „Versicherte müssen sich darauf verlassen können, dass sie die ihnen zustehenden Leistungen auch erhalten. Es gibt klare Vorgaben zum Ablauf von Widerspruchsverfahren und damit für eine neutrale Kommunikation mit den Versicherten. Daran haben sich alle Krankenkassen zu halten. Zudem müssen sie ihrem gesetzlichen Auftrag zur Auskunft, Aufklärung und Beratung der Versicherten uneingeschränkt nachkommen“, betonte die Patientenbeauftragte.

Mehr Beratungen als noch im Vorjahr zählte die Patientenberatung zum Thema Patientenrechte (13.492 Beratungen). Thorben Krumwiede: „Auch sechs Jahre nach der Bündelung der Patientenrechte im Bürgerlichen Gesetzbuch sind die klaren Ansprüche der Patienten ausweislich unserer Beratungserfahrung im System noch immer nicht überall angekommen.“

Beratungsthemen rund ums Krankengeld spielten in der gesundheitsrechtlichen Beratung 2018 und somit vor den weit reichenden Änderungen durch den Gesetzgeber weiterhin mit 15.202 Beratungen eine große Rolle. Höhere Beratungszahlen wurden auch zum Themenfeld Verdacht auf Behandlungsfehler (5.876 Beratungen) registriert. Das interdisziplinär besetzte Beratungsthema „Zugang zum Gesundheitswesen“ führte auch 2018 wieder viele Ratsuchende zur UPD (4.014 Beratungen).

Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung verwies auf zahlreiche Reformen, die der Gesetzgeber bereits auf den Weg gebracht habe, und appellierte an die im Monitor angesprochenen Akteure, die Hinweise der Patientenberatung aufzugreifen und entsprechende Lösungen daraus abzuleiten: „In einem Folgetermin mit den Beteiligten im Herbst wird es dann darum gehen, welche Hinweise zugunsten von mehr Patientenorientierung aufgegriffen und umgesetzt wurden.“