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Terminservicestellen - Die Lösung für den schnellen Facharzttermin?

Bild: Bigstockphoto / monkeybusinessimages

„Ich leide unter ständig wiederkehrender starker Migräne und benötige dringend einen Termin bei einem Neurologen. Obwohl mir mein Hausarzt eine Überweisung ausgestellt hat, habe ich erst einen Termin in sechs Monaten erhalten. Ich bin aber jetzt krank und benötige die fachärztliche Behandlung daher sofort und nicht erst in einem halben Jahr! Was kann ich tun?“ (Frau M. aus Rendsburg) - Gerade im ländlichen Raum taucht das von Frau M. geschilderte Problem häufig auf. Patienten erhalten erst in ferner Zukunft einen Facharzttermin und wenden sich dann aufgrund akuter Beschwerden hilfesuchend an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD).

Terminservicestellen sollen Abhilfe schaffen

Um die Terminvereinbarung zu erleichtern, wurden bundesweit Terminservicestellen eingerichtet. Sie vermitteln gesetzlich krankenversicherten Patienten Termine bei Fachärzten. Patienten können sich dann zwar ihren Arzt nicht aussuchen, bekommen jedoch innerhalb von vier Wochen einen Termin. Dafür stellt der Hausarzt eine Überweisung mit einem Vermittlungscode aus. Für Frauen- und Augenärzte ist keine Überweisung notwendig.

Für Ratsuchende wie Frau M. ist außerdem wichtig zu wissen, dass die Terminservicestelle einen ambulanten Behandlungstermin in einem Krankenhaus anbieten muss, wenn sie keinen Termin in der vorgegebenen Frist vermitteln kann. Die Entfernung zwischen dem Wohnort des Patienten zu dem von der Terminservicestelle ausgesuchten Arzt soll zumutbar sein. Im Fall von Frau M. wäre das die Zeit bis zum nächsten geeigneten Neurologen plus 30 Minuten.

Das ist neu: Extra-Vergütung und offene Sprechstunde

Seit dem 1. September 2019 kann auch der Hausarzt einen Termin bei einem Facharzt vermitteln. Er erhält eine Extra-Vergütung, wenn er einen dringend notwendigen Termin innerhalb von vier Kalendertagen vermittelt. Die Hausarztpraxis nimmt dafür direkten Kontakt zu einem Facharzt auf.

Bestimmte Fachärzte müssen außerdem ebenfalls seit dem 1. September 2019 mindestens für fünf Stunden pro Woche eine offene Sprechstunde ohne vorherige Terminvereinbarung anbieten. Dazu gehören zum Beispiel Neurologen, Augenärzte und Orthopäden. Patienten benötigen für diese Sprechzeiten keine Überweisung, sollten aber ausreichend Wartezeit einplanen. Die Facharztpraxen informieren per Anrufbeantworter, Website oder Aushang über die Zeiten der offenen Sprechstunde. Auch informieren sie die Kassenärztliche Vereinigung zur Veröffentlichung über die Termine. Wenn Patienten weder die Möglichkeit erhalten, mit Wartezeit die offene Sprechstunde zu nutzen noch über die Terminservicestellen einen Termin bekommen, können sie sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung beschweren.

Spätestens ab Januar 2020 sollen Terminservicestellen für 24 Stunden täglich an sieben Tagen in der Woche unter der einheitlichen Rufnummer 116117 erreichbar sein.