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Unbekannt – aber in der Praxis allgegenwärtig: die Auftragsverarbeitung

Bild: Pixabay / Eluj

50.000 Euro Geldbuße – das ist der Betrag, den das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht festgesetzt hatte. In einem Fall mit ausgelagerter Datenverarbeitung. Die Höhe der Geldbuße ist für einen „schlechten“ Vertrag, der in jeder Zahnarztpraxis vorkommen kann (beispielsweise Übernahme der IT-Wartung oder von Schreibarbeiten) an sich schon bemerkenswert.

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