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Verbot der Tabakaußenwerbung zum Schutz der Bevölkerung

Bild: Unsplash / Steven Pahel

Für ein Verbot der Außenwerbung für Tabakprodukte in Deutschland haben sich anlässlich des Welt-Nichtrauchertages am gestrigen Donnerstag (31.05.2018) Dr. Josef Mischo und Erik Bodendieck, Vorsitzende der Bundesärztekammer-Arbeitsgruppe Sucht und Drogen, ausgesprochen. Der in der letzten Legislaturperiode vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf für ein Verbot der Tabakaußenwerbung wurde vom Deutschen Bundestag nicht beraten.

„Man muss sich fragen, ob hier wirtschaftlichen Interessen ein höherer Stellenwert eingeräumt wird, als der Gesundheit der Bevölkerung“, kritisiert Bodendieck. „Deutschland sollte nicht als letztes europäisches Land Tabakaußenwerbung erlauben, sondern vielmehr seinen Bürgerinnen und Bürgern den bestmöglichen Gesundheitsschutz bieten“, ergänzte Mischo. Ein Tabakwerbeverbot sei eine gezielte Präventionsmaßnahme, mit der tabakbedingte Erkrankungen eingedämmt werden können. Auch würden mit einem Verbot internationale Verpflichtungen umgesetzt, so Mischo weiter.

Auf europäischer Ebene wurde bereits im Jahr 2003 mit der EU-Richtlinie 2003/33/EG die grenzüberschreitende Tabakwerbung verboten. Im selben Jahr hatte sich Deutschland mit Unterzeichnung des "WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs" international zur Umsetzung eines umfassenden Tabakwerbeverbots verpflichtet.

Jährlich sterben rund 120.000 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums, etwa ein Drittel der Todesfälle ist durch Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems bedingt. Raucher haben ein um 65 Prozent höheres Risiko für einen Herzinfarkt als Nichtraucher. Das Aktionsbündnis Nichtrauchen hat deshalb passend zum gleichlautenden Motto des Welt-Nichtrauchertages 2018 das Faltblatt „Pass auf, an wen du dein Herz verlierst!“ herausgegeben.