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Wenn der Zahnarzt versehentlich die ZFA verletzt: Haftung von Angestellten untereinander

Bildquelle: pixelio.de / Sergej Dimmel

Es kommt immer wieder vor, dass sich Mitarbeiter in Zahnarztpraxen (angestellte Zahnärzte, ZFAs, Lehrlinge) untereinander schädigen, beispielsweise indem der angestellte Zahnarzt die ZFA mit dem Skalpell oder einem Bohrer verletzt. Wenn es keine großen Schmerzen und keine bleibenden Folgen gibt, lässt man das meist auf sich beruhen, das heißt, der Geschädigte stellt keine Ansprüche, da man sich ja gut versteht.