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ZApprO: 63 Jahre andauerndes Koma beendet

Bild: Unsplash / Hutomo Abrianto

Die Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN) begrüßt, dass der Bundesrat am 7. Juni im nunmehr dritten Anlauf zugestimmt hat, die seit 63 Jahren gealterte und unveränderte zahnärztliche Approbationsordnung (ZApprO) zu modernisieren. Die Anpassung an die Innovationskraft und an das hohe Präventionspotential der modernen Zahnmedizin kostet für die Ausbildung der jungen Zahnmediziner insbesondere die Länder mehr Geld. Um die nötige Reform nicht scheitern zu lassen, war deswegen ein Ringen um einen Kompromiss nötig, der jetzt eine Novelle der ZApprO in zwei Schritten ermöglicht.

„Dass die dringend überfällige Aktualisierung der Approbationsordnung erst in zwei Schritten erfolgt, ist nicht optimal, aber alle Male besser, als sie weiter im Koma liegen zu lassen“, sagte der Präsident der ZKN Henner Bunke, D.M.D./Univ. of Florida. „Hier danke ich insbesondere auch dem Land Niedersachsen, das an der Erarbeitung der Kompromisslösung beteiligt war, und bereit ist, sich an der Finanzierung der Mehrkosten zu beteiligen.“

Reformiert wird jetzt im ersten Schritt der sogenannte klinische Teil des Studiums. Die Bundeszahnärztekammer und mit ihr die 17 (Landes-)-zahnärztekammern dringen nun darauf, dass die noch ausstehenden notwendigen Reformen des ersten Studienabschnitts in den Entwurf für den Masterplan Medizinstudium 2020 aufgenommen werden.

„Sinnvoll ist, dass die zahntechnische und prothetische Ausbildung im Zahnmedizinstudium erhalten bleibt und dass die Gleichwertigkeitsprüfung für ausländische Zahnärzte geklärt worden ist“, resümiert der Vizepräsident der ZKN Jörg Röver. „Denn in ihrer Neufassung definiert die Approbationsordnung auch bundesweit einheitliche Verfahrens-regeln für die Anerkennung ausländischer zahnärztlicher Berufsab-schlüsse.“