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Analogabrechnung – gewusst wie!

Vor dem Hintergrund gestiegener Hygieneanforderungen mit erhöhtem Aufwand für Schutzkleidung, Desinfektionsmittel, Abstandsregelungen und erhöhtem Verwaltungsaufwand sind die Kosten mit 6,19 Euro pro Sitzung nicht annähernd gedeckt. Der BDIZ EDI schlägt wie die BZÄK vor, die folgenden Möglichkeiten als Alternative zur Corona-Pandemie-Pauschale zu nutzen:
  1. Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Patienten nach § 2.1 GOZ;
  2. Berücksichtigung über den Steigerungssatz nach § 5 GOZ (sofern der Steigerungsfaktor bis 3,5-fach nicht bereits durch andere Erfordernisse ausgeschöpft wurde).

Wie das funktioniert, zeigt das Seminar.

Abrechnungsexpertin Kerstin Salhoff greift in ihrem Vortrag tief in ihre Wissenskiste. Wem die analoge Berechnung zu kompliziert und unverständlich erscheint, ist hier richtig. Unter dem Motto „Analogleistungen – gesucht und gefunden“ gibt es viele Tipps für die Teilnehmer/innen. Für jede erbrachte Leistung, insbesondere dann, wenn in der GOZ keine Leistungsbeschreibung zutrifft, muss ein adequates und seröses Honorar ermittelt werden, um Honorarverluste vermeiden.

Referenten
Startdatum
14.10.2020 - 13:00 Uhr
Enddatum
14.10.2020 - 14:30 Uhr