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25 Jahre Zahnärztliche Stelle Röntgen

Bild: LZK Brandenburg

Fast jeder Patient wird im Zuge einer zahnärztlichen Behandlung beim Vorliegen einer entsprechenden Diagnose geröngt. Jedes dieser Röntgengeräte im Land Brandenburg ist bei der Zahnärztlichen Stelle Röntgen registriert. Seit 25 Jahren achtet die Zahnärztliche Stelle Röntgen, welche bei der Landeszahnärztekammer Brandenburg installiert ist, darauf, dass die Geräte tadellos funktionieren und somit die Patienten mit so wenig wie möglichen Strahlen belastet werden.

Zu dem 25-jährigen Bestehen der Zahnärztlichen Stelle Röntgen gratuliert der Präsident der Landeszahnärztekammer Brandenburg, Dipl.-Stom. Jürgen Herbert:

„Die Mitglieder der Zahnärztlichen Stelle Röntgen erfüllen ihre Aufgabe im Auftrag des Gesetzgebers seit 25 Jahren konstant und zuverlässig. Das ist eine enorme Leistung, auch angesichts der Anzahl zahnärztlicher Röntgenanlagen im Land, welche alle drei Jahre auf ihre Qualität hin geprüft werden müssen.“ Bei den 1.515 niedergelassenen Zahnärzten sind derzeit im Land Brandenburg etwa 2.300 zahnärztliche Röntgengeräte registriert. Dabei gibt es auch in unserem Bundesland den Trend zur digitalen Radiographie.

Die Zahnärztliche Stelle Röntgen besteht gegenwärtig aus sieben Zahnärzten, einem Klinikphysiker und einer Sachbearbeiterin. Von Anfang an als Vorsitzender ist Dr. Harald Renner, Cottbus, dabei. Stolz zieht er das Resümee, „dass bei den jährlichen Meldungen an die Aufsichtsbehörde insbesondere auch durch die qualifizierten Hinweis der Zahnärztlichen Stelle an die Betreiber der Röntgenanlagen überwiegend positive Ergebnisse zu berichten waren.“ Die Zahnärztliche Stelle stellt somit in erfolgreicher standespolitischer Selbstverwaltung die Qualität des Strahlenschutzes im zahnmedizinischen Bereich sicher.

Zur zahnärztlichen Diagnostik ist die Anwendung von Röntgenstrahlen auch heute noch unerlässlich, um einen sicheren Befund zu erhalten und nachweisbar darzustellen. Da aber Röntgenstrahlen biologisches Gewebe schädigen, ist die Dosis dieser Strahlen auf dem möglichst geringsten Niveau zu halten. Zur Qualitätssicherung bei der Anwendung von Röntgenstrahlen am Menschen bestimmte der Gesetzgeber die Bildung einer Zahnärztlichen Stelle. Mit den hier durchgeführten Prüfungen wird sichergestellt, „dass ... die Erfordernisse der medizinischen Wissenschaft beachtet werden und die angewendeten Verfahren und eingesetzten Röntgeneinrichtungen den nach dem Stand der Technik jeweils notwendigen Qualitätsstandards entsprechen, um dessen Strahlenexposition so gering wie möglich zu halten.“ (Röntgenverordnung – RöV – § 17a)

Laut Heilberufsgesetz des Landes Brandenburg hatte die Landeszahnärztekammer die Zahnärztliche Stelle Röntgen einzurichten. Sie wurde am 1. März 1993 ins Leben gerufen. Seitdem stellt sie durch Prüfungen der Röntgenanlagen sicher, dass die geforderten Parameter eingehalten werden.

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