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7 Monate vor Inkrafttreten der ZApprO: Bund-Länder-Dialog dringend nötig

Die Novelle der zahnärztlichen Approbationsordnung (ZApprO) tritt zum 01. Oktober 2020 in Kraft. Jedoch gibt es gut sieben Monate vor dem Inkrafttreten der neuen ZApprO weder einen Finanzierungsplan, noch wurde der Gesamtumfang der Lehrveranstaltungen abschließend definiert. Damit fehlen den Universitäten immer noch Schlüsselvoraussetzungen, um einen Studienplan für ein neues, qualitativ anspruchsvolles Zahnmedizinstudium zu erstellen.

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat sich aus diesem Grund an die Bundesminister Jens Spahn, Bundesministerium für Gesundheit, und Anja Karliczek, Bundesministerium für Bildung und Forschung, gewandt und um finanzielle Unterstützung für die Umsetzung der Approbationsordnung – zum Beispiel in Form einer Anschubfinanzierung – geworben.

Zeitgleich mit ihrer Zustimmung zur Novelle der Approbationsordnung hatten die Länder 2019 im Bundesrat einen Beschluss gefasst, der den Bund in die finanzielle Mitverantwortung für die verordnungsgemäße Umsetzung der Novelle einbezieht.

Bislang wurde hier der Dialog zwischen Bund und Ländern jedoch noch nicht wieder aufgenommen.
Die Bundeszahnärztekammer befürchtet, dass eine drohende Unterfinanzierung des Zahnmedizinstudiums zu Qualitätseinbußen oder zur Absenkung der Studierendenzahlen führen würde. Dies gilt es zu verhindern.