Ärzteschaft fordert Ordnungsrahmen für Digitalisierung
Inhaltliche Grundlage der Bundesärztekammer-Tagung waren Thesen zur Digitalisierung, die die BÄK in den vergangenen Monaten in Werkstattgesprächen diskutiert hat. BÄK-Vorstandsmitglied Dr. Peter Bobbert formulierte daraus abgeleitete Kernfragen: "Wo hört die Unterstützung für den Arzt durch Künstliche Intelligenz (KI) auf und wo fängt Substitution an? Müssen wir ethische Leitgedanken für die digitalisierte Medizin formulieren? Sollten wir digitale Anwendungen erst dann in unser Behandlungsangebot übernehmen, wenn ihr Nutzen bewiesen ist?" Bobbert plädierte dafür, sich intensiv mit diesen und weiteren Fragen zur Digitalisierung zu befassen. "Am Ende müssen Kernanforderungen für eine Digitalisierung stehen, die sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Patienten ausrichten", sagte er.
Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, der gemeinsam mit Peter Bobbert dem Ausschuss "Digitalisierung der Gesundheitsversorgung" der Bundesärztekammer vorsitzt, sprach sich in der abschließenden Podiumsdiskussion für einen offenen Umgang mit den neuen digitalen Möglichkeiten aus: "Digitale Angebote werden Ärztinnen und Ärzte nicht ersetzen. Oft brauchen wir für unsere Arbeit alle fünf Sinne. Das kann keine Maschine leisten." Richtig angewendet könnten digitale Anwendungen aber sinnvolle Hilfsmittel sein, die die Patientenversorgung weiter verbessern.
Auf deutliche Kritik von Ärztinnen und Ärzten stieß auf der Tagung das Vorhaben der Bundesregierung, dass Krankenkassen ihren Versicherten künftig digitale Versorgungsangebote machen können, ohne die behandelnden Ärzte einzubeziehen. Bodendieck erklärte, dass auch digitale Anwendungen in ein therapeutisches Gesamtkonzept integriert werden müssten. "Es braucht immer einen Verantwortlichen, der Risiken im Behandlungsverlauf erkennen kann. Und das kann nur der Arzt sein."