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AG Bielefeld: Bestellpraxis durfte Ausfallhonorar verlangen

Bildquelle: Pixabay / MaeM

Das Amtsgericht Bielefeld hat am 10.02.2017 (Az. 411 C 3/17, Abruf-Nr. 199551) entschieden, dass ein Patient wegen eines erst am gleichen Tag abgesagten Behandlungstermins 375 Euro Ausfallhonorar zahlen muss. Diese erfreuliche Entscheidung stellen wir Ihnen im folgenden Beitrag vor.

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