Eine 63-jährige Patientin wünscht sich den Erhalt ihrer Zähne, sowohl der Hauszahnarzt als auch ein Implantologe raten davon ab – und stellen ihre Therapieoptionen als alternativlos dar. Der dritte hinzugezogene Zahnarzt versteht dies nicht. Er möchte dem – in seinen Augen verständlichen – Patientenwunsch Rechnung tragen. Andererseits will er die Kompetenz der beiden anderen Zahnärzte nicht öffentlich anzweifeln und dem Kollegialitätsgebot gerecht werden. Wie sollte er sich verhalten?