Zum Inhalt springen

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse: Qualifikation von Zahnärzten außerhalb der EU vielfach mangelhaft

Bildquelle: Pixabay / StuartMiles

Die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe (ZÄKWL) sorgt sich um den Schutz der Patienten. Sie stellt die Kompetenz der Zahnärzte, die ihren Berufsabschluss nicht in einem EU-Land erworben haben, erheblich in Frage. Denn: Ausländische Zahnärzte, die in Deutschland arbeiten wollen, müssen sich für die Erteilung der deutschen Approbation einer Gleichwertigkeitsprüfung nach Aktenlage bei der Bezirksregierung unterziehen. Wird eine Gleichwertigkeit nicht festgestellt, folgt eine Kenntnisprüfung durch die ZÄKWL. Zudem erfolgt die Fachsprachenprüfung, bei der die deutschen Sprachkenntnisse des ausländischen Zahnarztes geprüft werden. Erst wer beide Prüfungen erfolgreich durchläuft, darf in Deutschland als Zahnarzt tätig sein.

„In den Fachsprachentests stellen wir immer wieder fest, dass die Bewerber über unzureichende Fach- sowie Deutschkenntnisse verfügen, “ sagte Dr. Martina Lösser, Mitglied des Vorstandes der ZÄKWL und Mitglied der Prüfungskommission. „Es ist uns seit Kurzem untersagt, etwaige von uns festgestellte fachliche Mängel, bei den Bezirksregierungen anzumerken. So kann es vorkommen, dass Bewerber den Fach-sprachentest aufgrund guter Deutschkenntnisse bestehen und trotz fachlicher Män-gel die zahnärztliche Tätigkeit ausüben dürfen und somit das Wohl der Patienten ge-fährden.“ 

Die ZÄKWL ist seit Mai 2014 mit der Durchführung der Fachsprachentests beauftragt. Bisher wurden 243 Prüfungen durchgeführt, wobei über 60 Prozent der Prüfungen nicht bestanden wurden. Die Antragsteller kommen aus einer Vielzahl verschie-dener Länder, die größten Anteile stellen dabei Syrien und Libyen.