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Approbationsentzug nach strafrechtlicher Verurteilung

Bildquelle: pixelio.de / Martin Moritz

 Nur Verurteilungen im Zusammenhang mit dem Arzt-Patienten-Verhältnis können zum Approbationsentzug führen? Weit gefehlt! Die Unwürdigkeit, den Beruf als Zahnarzt auszuüben, kann sich auch aus sonstigen strafrechtlichen Vergehen ergeben.