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Arzthaftung bei nicht anerkannter Therapie

Bildquelle: shutterstock / edwardolive

Ein Zahnarzt extrahiert seiner Patientin im Rahmen einer alternativen Therapie sämtliche Backenzähne und fräst den Kiefer gründlich aus. Die Frau klagte, nun urteilte der Bundesgerichtshof.