BÄK: Leitlinien-Entwurf ist unzureichend
Das Bundesministerium für Gesundheit hatte gemeinsam mit den Ländern die Leitlinien mit der Zielsetzung weiterentwickelt, die Heilpraktikerüberprüfung bundesweit zu vereinheitlichen und den Schutz der Patienten zu stärken.
Nach Auffassung der Bundesärztekammer kann dies jedoch nur durch eine deutliche Beschränkung des erlaubten Tätigkeitsumfangs von Heilpraktikern gelingen. Konkret sieht die Bundesärztekammer insbesondere den Ausschluss aller invasiven Maßnahmen sowie der Behandlung von Krebserkrankungen als zwingend notwendig an.
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