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BAG: Vertretung nur innerhalb der Zulassungsgrenzen

Bildquelle: Bigstockphoto / edwardolive

Vertritt ein Arzt einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) einen Kollegen, sind die ärztlichen Leistungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung nur dann anrechenbar, wenn er für diese ebenso zugelassen ist wie der abwesende Mediziner.

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