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Befristung von Uni-Mitarbeitern: Eigene Regeln für Wissenschaftler

Bildquelle: pixelio.de / Timo Klostermeier

Für Wissenschaftler an Hochschulen gelten eigene Regeln, wenn es um die Befristung von Arbeitsverträgen geht. Denn dabei kommt das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) zum Einsatz. Für nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter von Universitäten und Fachhochschulen zählt dagegen das reguläre Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).

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