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Bekenntnis zur Patientensicherheit

Bild: Freerangestock / Jack Moreh

Zum heutigen Welttag der Patientensicherheit möchte die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg ihr Bekenntnis zur Patientensicherheit ausdrücken und auf ihre vielfältigen Angebote aufmerksam machen, die den Patientinnen und Patienten in allen Fragen und Belangen rund um ihre zahnmedizinische Versorgung kostenfrei zur Verfügung stehen:

Die Zahnmedizinische Patientenberatungsstelle Baden-Württemberg bietet mit der allgemeinen Patientenberatung bereits seit vielen Jahren einen neutralen Beratungsservice in allen Fragen der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. Dieser Service ist für die Patienten kostenfrei. Für die allgemeine Patientenberatung steht den Patienten eine gebührenfreie landeseinheitliche Service-Hotline zur Verfügung. Unter der Rufnummer 08 00/ 4 74 78 00 ist die Hotline jeden Mittwoch von 14.00 bis 18.00 Uhr besetzt.

Darüber hinaus gibt es eine individuelle Patientenberatung. Sie setzt voraus, dass eine konkrete Behandlungs- und Honorarplanung (Heil- und Kostenplan) des behandelnden Zahnarztes vorliegt. Ein neutraler Beratungszahnarzt erläutert diese Planung im persönlichen Gespräch, beantwortet Fragen und kann Alternativen zur beabsichtigten Behandlung aufzeigen. Die Vereinbarung eines individuellen Beratungstermins läuft über die Zahnmedizinischen Patientenberatungsstelle.

Der Präsident der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, Dr. Torsten Tomppert, spricht sich außerdem für eine konstruktive Fehlerkultur bei Behandlungsproblemen aus: „Unser Ziel ist es, offen und positiv mit Konflikten in der Zahnarztpraxis umzugehen und möglichst eine Befriedung zwischen Zahnarzt und Patient herbeizuführen. Hier kommt die Gutachterkommission für Fragen zahnärztlicher Haftung ins Spiel. Sie befasst sich mit der Begutachtung behaupteter zahnärztlicher Behandlungsfehler und erstellt auf Antrag ein schriftliches Gutachten darüber, ob der Patient in Folge eines schuldhaften Behandlungsfehlers einen Gesundheitsschaden erlitten hat. Die Gutachterkommission ist einer gerichtlichen Klärung vorgeschaltet. Auch der Zahnarzt hat die Möglichkeit die Gutachterkommission anzurufen, wenn er sich unbegründeten Vorwürfen ausgesetzt sieht. Das Verfahren vor der Gutachterkommission ist für alle Beteiligten gebührenfrei.“

Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg verfügt über ein eigenes Gutachterwesen mit Gutachterinnen und Gutachtern für einzelne zahnmedizinische Fachbereiche (z. B. Kieferorthopädie, Chirurgie). Die von der Kammer bestellten Gutachterinnen und Gutachter arbeiten unabhängig und unparteiisch.

Auch im Praxisalltag wird großen Wert auf die Patientensicherheit gelegt. Ob bei der Praxishygiene, beim Röntgen, bei der Behandlung der kleinsten Patienten oder von älteren, pflegebedürftigen Menschen: Die Landeszahnärztekammer bietet den Zahnarztpraxen zahlreiche Hilfestellungen, um für die täglichen Herausforderungen gewappnet zu sein. Denn das Patientenwohl liegt der Landeszahnärztekammer am Herzen.

Welttag der Patientensicherheit

Die 72. Weltgesundheitsversammlung hat im Mai 2019 den 17. September zum Welttag der Patientensicherheit (World Patient Safety Day) ernannt und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) beauftragt, diesen Tag international zu etablieren. Das Ziel des Welttags der Patientensicherheit ist, Patienten, Gesundheitspersonal, politische Entscheidungsträger, Wissenschaftler, Forscher, professionelle Netzwerke und die Gesundheitsbranche zu mobilisieren, um sich für die Patientensicherheit einzusetzen und das Engagement in der Öffentlichkeit für Themen im Bereich Patientensicherheit zu stärken. Dadurch sollen positive Veränderungen in der Patientenversorgung angestoßen werden. Auf der deutschen Webseite www.tag-der-patientensicherheit.de und der inter-nationalen Internetseite www.who.int/campaigns/world-patient-safety-day gibt es weitere Informationen zu den Aktionen.