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Bildungsurlaub: Lernen mit Freistellung

Bildquelle: Freerangestock / Jack Moreh

Mit dem Bildungsurlaub kann man sich unter Freistellung von der Arbeit weiterbilden. Er ist aber kein Urlaub im eigentlichen Sinne – er dient weniger der Erholung und mehr der beruflichen, kulturellen oder politischen Weiterbildung. Der rechtliche Anspruch auf Bildungsurlaub ist in den jeweiligen Landesgesetzen festgeschrieben. 14 Bundesländer haben entsprechende gesetzliche Regelungen zum Bildungsurlaub getroffen.

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