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CMD und die neue Heilmittelrichtlinie für Zahnärzte des GBA

Bild: Unsplash / Waldemar Brandt

Seit dem 1.7.2017 gilt die neue Heilmittelrichtlinie für Zahnärzte des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA). Auf Bitten der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) hatte die Deutsche Gesellschaft für Funktionsdiagnostik und -therapie (DGFDT) geprüft, ob wissenschaftliche Nachweise für die Wirksamkeit der Physiotherapie in der Behandlung von CMD vorliegen. Detaillierte Informationen dazu können über das unten verlinkte PDF abgerufen werden.

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