Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten und löst die Datenschutzrichtlinie 95/46/EG von 1995 ab. Sie ist in der gesamten Europäischen Union unmittelbar geltendes Recht, bedarf also keiner Umsetzung in nationales Recht. Die stärkere Berücksichtigung datenschutzrelevanter Belange generell und in der kieferorthopädischen Praxis im Besonderen ist zu begrüßen. Denn immer wieder waren Zweifel aufgetreten, ob manche in ständiger Praxis geübten Abläufe wirklich mit den Anforderungen eines wohlverstandenen Datenschutzes in Einklang zu bringen sind.