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Der Meisterzwang für das Zahntechnikerhandwerk ist verfassungsgemäß

Bild: shutterstock / Kolosov Alexandr

Der vierte Senat des Oberverwaltungsgerichts NRW hat in einem Grundsatzurteil vom 20.11.2017 (Az. 4 A 1113/13) entschieden, dass der Meisterzwang für das Zahntechnikerhandwerk verfassungsgemäß ist.

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