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Die Zahnarztpraxis als Familienunternehmen

Bild: iStock / c-vino

Mit den eigenen Eltern/Kindern zusammenarbeiten? Für viele Menschen ist das ein undenkbares Szenario. Mehrere Generationen, die unter einem Dach praktizieren, sind aber gerade bei Zahnärzten keine Seltenheit. Dabei weiß der bisherige Praxisinhaber sein berufliches Lebenswerk in guten Händen und ermöglicht seinem Kind einen vergleichsweise unkomplizierten Einstieg in die Selbstständigkeit. Wie der folgende Beitrag zeigt, stehen den Beteiligten aus steuerlicher Sicht Gestaltungsmöglichkeiten offen, die es so unter fremden Dritten nicht gibt. Auch in dieser Konstellation kann sich die Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft anbieten.