Dienstleistungspaket der EU – BZÄK begrüßt Rüge
Der nationale Gesetzgeber soll demnach vor Erlass neuen oder der Änderung bestehenden Berufsrechts anhand von der Europäischen Kommission vorgegebener Kriterien prüfen, ob berufliche Regulierungen verhältnismäßig sind. Aus Sicht von Bundestag und Bundesrat ist die geplante Richtlinie nicht erforderlich und verstößt gegen das Subsidiaritätsprinzip.
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt diese Entwicklung und stellt sich ausdrücklich hinter die Argumentation von Bundestag und Bundesrat. Denn Berufsregeln dienen dem Patienten- und Verbraucherschutz sowie der Sicherstellung eines hohen Qualitätsniveaus – gerade in medizinischen Berufen. Im Rahmen eines gemeinsamen Gesprächs mit dem Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) am 28. März 2017 im Bundestag warb die BZÄK unter den anwesenden Bundestagsabgeordneten für weitere Korrekturen an den Gesetzgebungsvorschlägen der Kommission.
Angesichts des bevorstehenden Bundestagswahlkampfs wird die BZÄK in ihrem Gesundheitspolitischem Programm einen besonderen Schwerpunkt auf die europapolitischen Forderungen an die Parteien legen.
Den Beschluss des Bundestages finden Sie hier.
Der Bundesratsbeschluss ist hier abrufbar.