Einheiten in einem Ärztehaus dürfen nicht zu Privatwohnungen umgebaut werden
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Einheiten in einem Ärztehaus dürfen nicht einfach so zu Privatwohnungen umgebaut werden. Es sei denn, der Eigentümer weist nach, dass eine gewerbliche Vermietung nicht möglich ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) vergangene Woche entschieden.