Gesetzgeber stärkt KOM-LE als Standard im Gesundheitswesen
„Wir brauchen ein nationalweites Niveau bei den Kommunikationslösungen. KOM-LE erfüllt diese Voraussetzung. Die Entscheidung des Gesetzgebers ist deshalb ein wichtiger, unersetzbarer Schritt. Ich bin davon überzeugt, dass sich mit KOM-LE alle Angehörigen von Heilberufen untereinander austauschen können“, sagt Dr. Markus Leyck Dieken, Geschäftsführer der gematik GmbH.
Alle medizinischen Einrichtungen, die an die Telematikinfrastruktur angebunden sind, können KOM-LE – als Mail mit oder ohne Anhang – nutzen. KOM-LE ermöglicht somit den sektorenübergreifenden Datenaustausch wie z.B. das sichere Übermitteln von Formularen, Befunden, Bescheiden, Abrechnungen oder Röntgenbildern.
Erste Feldtests zu KOM-LE werden in verschiedenen Regionen voraussichtlich im 1. Quartal 2020 stattfinden. Anschließend können medizinische Einrichtungen KOM-LE als sicheres Verfahren zur Übermittlung medizinischer Dokumente im Gesundheitswesen verwenden.