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Gesetzgeber stärkt KOM-LE als Standard im Gesundheitswesen

Bild: Freerangestock / Jack Moreh

KOM-LE erleichtert sektorenübergreifenden Informationsaustausch

| Das Digitale-Versorgungsgesetz (DVG) stärkt KOM-LE als sicheres Verfahren zur Übermittlung medizinischer Dokumente im Gesundheitswesen. KOM-LE (Sicherer E-Mail- und Datenaustausch im Gesundheitswesen) ist der Kommunikationsdienst, um digitale Dokumente und Nachrichten schnell und zuverlässig auszutauschen.

„Wir brauchen ein nationalweites Niveau bei den Kommunikationslösungen. KOM-LE erfüllt diese Voraussetzung. Die Entscheidung des Gesetzgebers ist deshalb ein wichtiger, unersetzbarer Schritt. Ich bin davon überzeugt, dass sich mit KOM-LE alle Angehörigen von Heilberufen untereinander austauschen können“, sagt Dr. Markus Leyck Dieken, Geschäftsführer der gematik GmbH.

Alle medizinischen Einrichtungen, die an die Telematikinfrastruktur angebunden sind, können KOM-LE – als Mail mit oder ohne Anhang – nutzen. KOM-LE ermöglicht somit den sektorenübergreifenden Datenaustausch wie z.B. das sichere Übermitteln von Formularen, Befunden, Bescheiden, Abrechnungen oder Röntgenbildern.

Erste Feldtests zu KOM-LE werden in verschiedenen Regionen voraussichtlich im 1. Quartal 2020 stattfinden. Anschließend können medizinische Einrichtungen KOM-LE als sicheres Verfahren zur Übermittlung medizinischer Dokumente im Gesundheitswesen verwenden.