Grob fehlerhafte Kronenversorgung: Zahnarzt muss 4.500 Euro zahlen
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Mit Vergleich vom 21.04.2016 hat sich ein Zahnarzt verpflichtet, an einen Mandanten einen Gesamtabfindungsbetrag in Höhe von 4.500 Euro und die außergerichtlichen Anwaltskosten zu zahlen.