Die Zahnarzt-Behandlung eines ehemaligen Häftlings in der Justizvollzugsanstalt Neumünster hat für das Land Schleswig-Holstein ein finanzielles Nachspiel. Der 37-Jährige fordert wegen fehlerhafter Behandlung Schadenersatz. „Das Justizministerium wird die durch fehlerhafte Zahnheilbehandlungen entstandenen und nachgewiesenen Kosten übernehmen“, sagte ein Sprecher des Justizministeriums am Mittwoch. Ziel sei beim Schmerzensgeld eine außergerichtliche Einigung. Zuvor hatte das Flensburger Tageblatt über den Fall berichtet.