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Hohe Hygienestandards in Zahnarztpraxen gewährleistet

Bild: rawpixel.com

Die Corona-Zeit stellt auch die Zahnarztpraxen in Baden-Württemberg vor große Herausforderungen. Patientinnen und Patienten werden durch weitreichende Hygienemaßnahmen gut geschützt.

"Niemand muss Angst haben, eine Zahnarztpraxis zu betreten", sagt Dr. Torsten Tomppert, Präsident der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg und verweist auf die schon in normalen Zeiten sehr hohen Hygienestandards. "Wir Zahnärzte sind trotz Corona-Krise für die Patientinnen und Patienten da und nehmen unsere Verantwortung, sie zahnärztlich zu behandeln und ihnen zu helfen, wahr ", sagt Dr. Tomppert, der selbst in seiner Praxis mit der Problematik konfrontiert wird.

Die Patientinnen und Patienten sitzen nicht in überfüllten Wartezimmern. Die Praxen haben ihre Wartezimmer so eingerichtet, dass sie den notwendigen Abstand zwischen den einzelnen Personen einhalten können. Durch eine optimierte Terminvergabe kommen Patientinnen und Patienten möglichst nicht mit anderen Patientinnen und Patienten in Kontakt. Viele Praxen haben bereits am Eingang Desinfektionsmittel bereitgestellt und am Empfang wird ein größerer Sicherheitsabstand eingehalten. Bei der Behandlung werden durch standardisierte Vorgehensweisen geeignete Vorsichtsmaßnahmen mit Schutzausrüstung, Desinfektionsmittel etc. getroffen.

Sollte eine Patientin oder ein Patient unsicher sein, ob eine Behandlung derzeit möglich oder die geplante Behandlung drin-gend erforderlich ist, sollte er /sie in der Praxis anrufen und dies abklären. Gemeinsam mit der Zahnärztin/dem Zahnarzt kann entschieden werden, ob der Termin verschoben wird oder wahrgenommen werden kann.

Patienten mit Symptomen vorher Kontakt aufnehmen

Viele Praxen klären ihre Patienten bereits am Eingang durch Informationen zum richtigen Verhalten in Zusammenhang mit Covid-19 auf. „Personen, die erkrankt sind, unter Quarantäne stehen oder bereits Symptome wie trockenen Husten, Fieber oder Atemnot haben, sollten die Praxis – auch bei einem akuten Notfall – nicht einfach betreten. Sie sollten zunächst mit dieser telefonisch Kontakt aufnehmen um das weitere Vorgehen zu besprechen“, erklärt die Vorsitzende der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. Ute Maier. In der Regel empfiehlt sich bei den vorgenannten Symptomen zur Abklärung einer Covid-19-Infektion zuerst die Kontaktaufnahme mit dem Hausarzt.

Auf Initiative der Landeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung wurden in Baden-Württemberg bereits zwei zahnärztliche Ambulanzen an den Universitätsklinken in Freiburg und Tübingen eingerichtet, die speziell auf die Behandlung von Covid-19-Infizierten ausgerichtet sind.

Hotline der Zahnmedizinischen Patientenberatungsstelle Baden-Württemberg

Die Zahnmedizinische Patientenberatungsstelle Baden-Württemberg ist für die Patienten ein kostenfreier Beratungsservice in allen Fragen der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. Den Patientinnen und Patienten steht eine gebührenfreie landeseinheitliche Service-Hotline zur Verfügung. Unter der Rufnummer 0800/ 4 74 78 00 ist die Hotline von Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 15.30 Uhr und am Freitag von 8 Uhr bis 13 Uhr besetzt. Immer mittwochs von 14.00 bis 18.00 Uhr übernehmen Zahnärztinnen und Zahnärzte die telefonische Beratung.