Zum Inhalt springen

Honorarkürzungen: TI-Verweigerern drohen Sanktionen

Bild: Pixabay / klimkin

Ein Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht vor, dass Praxisinhaber, die nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sind, ab März 2020 mit einer Honorarkürzung von 2,5 Prozent rechnen müssen. Das "Digitale Versorgung-Gesetz (DVG)" soll außerdem Apotheken zur Anbindung an die TI bis März 2020 verpfllichten, Krankenhäuser müssen den Schritt ein Jahr später vollzogen haben.

Events

Ostsee-Symposium 2025 in Kiel

Wann : 13.09.2025

MUNDHYGIENETAG 2025

Wann : 03.10.2025 - 04.10.2025

66. Bayerischer Zahnärztetag

Wann : 23.10.2025 - 25.10.2025
Wo : München

mehr Events