Zum Inhalt springen

jameda erwirkt erneut Veröffentlichung authentischer kritischer Bewertungen

Das Bewertungsportal jameda hat sich in vier Rechtsfällen erneut erfolgreich für die Veröffentlichung authentischer kritischer Arztbewertungen eingesetzt. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, das Landgericht München I sowie das Landgericht Ravensburg und das Landgericht Bad Kreuznach wiesen die Klagen vierer Ärzte auf Löschung ihrer Bewertungen ab und bestätigten, dass jameda diese weiterhin veröffentlichen darf. Zuvor hatte jameda die Bewertungen entsprechend der aktuellen Rechtsprechung (u. a. vom BGH) geprüft.

Keine Identifizierungspflicht gegenüber Ärzten bei der Bewertungsprüfung

In den vorliegenden Fällen forderten ein Kinderarzt, ein Psychiater, ein Internist sowie ein Allgemeinarzt jeweils die Löschung einer kritischen Bewertung. Drei der vier Ärzte bezweifelten, dass die Verfasser ihrer kritischen Bewertungen jemals Patienten ihrer Praxis gewesen seien. jameda leitete daraufhin in allen Fällen einen umfassenden Prüfprozess ein, nahm die Bewertungen für den Zeitraum der Prüfung offline, kontaktierte die Patienten und forderte diese zur Stellungnahme, Übermittlung von Belegen und einer Praxisbeschreibung auf. Anschließend prüfte jameda die Bewertungen auf Grundlage des geltenden Rechts sowie der eingereichten Informationen. Nachdem keine Rechtswidrigkeiten festgestellt wurden, veröffentlichte jameda die Bewertungen wieder.

Daraufhin reichten die Ärzte Klage ein. Die Gerichte bestätigten nun unabhängig voneinander das korrekte Vorgehen jamedas bei der Prüfung der Bewertungen. Das LG Ravensburg stellte zudem klar, dass jameda bei der Prüfung einer Bewertung Ärzten keine Identifizierung des Patienten möglich machen müsse, sondern prüfen müsse, ob von einem Behandlungskontakt ausgegangen werden kann. Die Beweislast liegt nach Ansicht der Gerichte weiterhin beim Arzt. Damit folgen die Gerichte der aktuellen Rechtsprechung des BGH (VI ZR 34/15). Weiterhin gaben die Gerichte der Auffassung jamedas Recht, wonach es sich bei den betreffenden Bewertungen um zulässige Meinungsäußerungen handelt.

"Gesellschaftlich erwünschte Funktion bei der Arztsuche"

Persönliche Empfehlungen, bspw. in Form von authentischen Arztempfehlungen sorgen für "mehr Leistungstransparenz im Gesundheitswesen" (LG Bad Kreuznach), da es für Patienten aktuell keine anderen Möglichkeiten gibt, sich über die Qualität von Ärzten zu informieren. Sie erfüllen daher eine "gesellschaftlich erwünschte Funktion", wie das LG Ravensburg erneut bestätigte.

jameda versichert, sich der hohen Verantwortung, die mit Online-Bewertungen einhergeht, bewusst zu sein und Bewertungen strikt anhand rechtlicher Vorgaben unabhängig vom Kundenstatus des Arztes zu prüfen. Dr. Florian Weiß, Geschäftsführer von jameda: "Um die monatlich mehr als 6 Millionen Patienten auf jameda zum passenden Arzt zu führen, braucht es authentische Bewertungen. Daher setzen wir höchste Ansprüche an unsere Qualitätssicherung und haben umfassende Maßnahmen zur Bewertungsprüfung implementiert. Wir freuen uns sehr, dass die Gerichte unser korrektes Vorgehen bestätigten und wir uns erneut für die Veröffentlichung authentischer kritischer Bewertungen einsetzen konnten."