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Jameda muss abträgliche Zahnarztbewertung löschen

Bildquelle: Freerangestock / Unsplash

Laut einer neuen Grundsatzentscheidung trägt das Arztbewertungsportal jameda die Beweislast für die Richtigkeit der Angaben. Anders ausgedrückt: Wenn das Portal die Richtigkeit abträglicher Angaben in einer Bewertung nicht beweisen kann, muss die Bewertung gelöscht werden.

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