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KBV: „Patientensteuerung durch Krankenkassen ist Überschreiten einer roten Linie“

Bild: Bigstockphoto / hwan

Auf der gestrigen Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Münster äußerte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Dr. Stephan Hofmeister, deutliche Kritik an einigen Aspekten anstehender Gesetzesvorhaben.

Hofmeister befasste sich in seiner Rede kritisch mit einigen neuen Gesundheitsgesetzen, die zurzeit in der politischen Pipeline sind. Mit einigen Aspekten ging er dabei hart ins Gericht, etwa mit einem Passus aus dem geplanten Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG): „Teile des DVG entpuppen sich als ein Regelwerk, mit dem Krankenkassen erstmals, unter dem Deckmäntelchen ‚digitaler Innovationen‘ alleine und direkt die Versorgung steuern können. Das wird den Bürgern möglicherweise erst einmal egal sein. Aber jeder irrt, der glaubt, die Krankenkassen hätten ein alleiniges Interesse an einer guten Versorgung, in der der Patient im Mittelpunkt steht. Krankenkassen haben ein Interesse an der Kassenlage. Entsprechend steuern sie primär unter finanziellen Aspekten – und nicht unter medizinischen. Letzteres tun wir Vertragsärzte und -psychotherapeuten. Auf diesem Ausgleich fußt das gesamte System. Wenn dieser Ausgleich nun unterhöhlt wird, wenn die Kassen selber die Versorgung ihrer Versicherten übernehmen, ist damit für mich eine rote Linie überschritten“, sagte Hofmeister. Er gehe noch davon aus, dass dies nicht die Intention des Gesetzgebers sei und dass das Versorgungssystem nicht abgewickelt werden solle.

Kritik äußerte der stellvertretende KBV-Vorsitzende auch an den im Faire-Kassenwahl-Gesetz (FKG) vorgesehenen Kürzungen bei Chronikerprogrammen, den DMP (Disease-Management-Programme). Der Gesetzesentwurf sieht vor, finanzielle Zuschläge für DMP aus dem sogenannten Risikostrukturausgleich an die Krankenkassen zu streichen. Damit seien die Programme quasi tot, zeigt sich Hofmeister überzeugt. „Für die Versorgung von Chronikern ist das keine gute Nachricht, vor allem deshalb nicht, weil schon die Maßnahmen im TSVG negative Auswirkungen auf die Versorgung chronisch kranker Menschen haben “, mahnte Hofmeister.

Der Risikostrukturausgleich selbst soll ebenfalls durch das FKG reformiert werden. Den in diesem Zusammenhang immer wieder seitens der Krankenkassen erhobenen Vorwürfen, Ärzte würden Diagnosen falsch kodieren, trat Hofmeister entschieden entgegen – ebenso wie der Idee, hausärztliche Diagnosen abzuwerten. Der Aussage des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der Techniker Krankenkasse, Thomas Ballast, wonach Hausärzte entlastet würden, wenn sie gar nicht mehr kodieren müssten, erteilte Hofmeister eine klare Absage: „Diese Art von ‚Entlastung‘ brauchen wir Hausärzte nicht! Wir stellen und benennen Diagnosen – und Diagnosen, die in gleicher Weise und Qualität benannt sind, sind auch gleich viel wert“, betonte er.

Mehr Vertrauen in die Selbstverwaltung

Ärzten und ihrer Selbstverwaltung solle mehr Vertrauen entgegen gebracht werden, forderte der stellvertretende KBV-Chef. So hätten die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) mit SmED (Strukturierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland) ein Projekt gestemmt, das für die Versorgung eine deutliche Verbesserung bedeute. „Mit SmED hat das KV-System ein stabiles softwaregestütztes Instrument zur Ersteinschätzung, um die Patienten im Bereitschaftsdienst und in der Akutversorgung besser zu versorgen“, erklärte Hofmeister und ergänzte: „Alle Welt redet von Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung. Wir reden nicht bloß, wir haben SmED und damit eine reale, weltweit in dieser Ausprägung einzigartige, für über 70 Millionen Versicherte zugängliche nützliche digitale Lösung. In absehbarer Zeit wird SmED auch vom Bürger selbst per App genutzt werden können.“

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