Bekanntlich wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wurde. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Der FVDZ Bayern nimmt aufgrund der Verunsicherung, auch in bayerischen Zahnarztpraxen, Stellung und gibt gleichzeitig Entwarnung: Praxen, in denen weniger als 10 Personen tätig sind, brauchen keine/n Datenschutzbeauftragte/n.