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Kieferorthopädische Behandlungen unverzichtbar – IGES-Studie bringt keine abschließenden Aussagen

Bild: shutterstock / John Leung

Nachdem der Bundesrechnungshof im vergangenen Jahr die Höhe der Ausgaben für kieferorthopädische Behandlungen kritisierte, verteidigte Gesundheitsminister Spahn richtigerweise das gesetzliche System, das insoweit eine „zuverlässige und an objektiven Kriterien ausgerichtete Entscheidung“ vorsehe, wer Anspruch auf die Behandlung habe. Ergänzend wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, mit dem Ziel, den Nutzen derartiger Behandlungen erneut zu beurteilen. Dieses Gutachten wurde vom IGES Institut erstellt.

Eine abschließende Aussage zum Nutzen kieferorthopädischer Behandlungen lässt sich dem IGES-Gutachten allerdings nicht entnehmen. Es kommt lediglich nur zu dem Ergebnis, dass auf der Grundlage der derzeit vorliegenden Daten eine Einschätzung nicht möglich sei. Insbesondere sei die Studienlage unvollständig.

Gleichzeitig stellt das Gutachten fest, „dass Patientinnen und Patienten mit einer abgeschlossenen kieferorthopädischen Behandlung über eine höhere Lebensqualität berichteten als nicht behandelte Studienteilnehmerinnen oder Patienten, die sich aktuell kieferorthopädischen Maßnahmen unterzogen.“ Auch zeigte sich, dass durch die kieferorthopädische Behandlung Zahnfehlstellungen verbessert werden konnten.

Die Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie sieht die Kieferorthopädie darüber hinaus als ein auf verschiedenen medizinischen Wirkebenen hochgradig präventiv ausgerichtetes Fach. U.a. bei der Überwachung und Korrektur von Störungen der Gebissentwicklung, der Wiederherstellung der Kaueffizienz, der Korrektur von überzähligen bzw. fehlenden Zähnen sowie bei interdisziplinären Therapiepfaden sei die Kieferorthopädie ein unverzichtbarer Bestandteil der dentofazialen Diagnostik und Therapie.

Eine Verunsicherung der Patienten auf der Grundlage des IGES-Gutachten verbietet sich nach Auffassung des Vorstandes der KZV BW. Sie ist kein zulässiges Mittel, um versorgungspolitische Weichen stellen zu wollen. Derzeit gibt es keine Zweifel, dass das gesetzliche System an zuverlässigen und objektiven Kriterien ausgerichtet ist.