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Können Arztbewertungsportale neutral sein? 

Im Februar sprach der Bundesgerichtshof (BGH) dem Arztbewertungsportal jameda seine Rolle als „neutraler Informationsmittler“ ab, weil auf den „Basis-Profilen“ der nicht zahlenden Kunden Werbung für die zahlende Konkurrenz zu sehen war. jameda stellte daraufhin diese vom BGH monierte Praxis ein. Doch das Geschäftsmodell verstößt immer noch gegen geltendes Recht - die zahlenden Ärzte haben nämlich weiterhin verdeckte Vorteile.

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