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Kooperationsverträge mit Pflegeheimen verbindlicher ausgestalten

Bild: Pixabay / geralt

Der neue Gesetzesentwurf zur Stärkung von Pflegepersonal enthält auch Regelungen für Vertragszahnärzte: So soll die Verpflichtung von Pflegeheimen, Kooperationen mit Vertragszahnärzten zu schließen, verbindlicher ausgestaltet werden. Das heißt: engere Fristen, elektronische Kommunikation und Telemedizin.