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Kurzfristige Absage eines OP-Termins, Teil 1: Wer trägt die Kosten?

Bildquelle: Freerangestock / Chance Agrella

Der OP-Raum für den implantologischen Eingriff ist komplett vorbereitet. Alle Geräte, Instrumente und Materialien stehen einsatzbereit zur Verfügung. Die sterilen Vorbereitungen sind abgeschlossen, der Patient ist für die Anästhesie im Behandlungszimmer platziert. Völlig überraschend lehnt er jedoch den Eingriff ab und verlässt die Praxis. Das Ergebnis: drei Stunden Ausfallzeit, ein einsatzbereiter Behandlungsraum und ein vorbereitetes Praxisteam. Können die entstandenen Kosten dem Patienten in Rechnung gestellt werden?

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