Ein Zahnarzt hatte seit etwa zehn Jahren ein Praxislogo mit dem Schriftzug „Arzt für Zahnmedizin“. Die Zahnärztekammer wurde durch ein anonymes Schreiben über diese Werbung informiert und die Staatsanwaltschaft erhielt eine Anzeige. Weil der Zahnarzt sich weigerte, die Werbung einzustellen, kam es zu einem Gerichtsverfahren. |