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Masernschutzgesetz tritt im März in Kraft – Zahnarztpraxen sind betroffen

Bild: pixelio.de / Tim Reckmann

Alle reden von Corona: Längst hat das Virus die gesamte Medienlandschaft infiziert, aber es gibt noch weitere Gefahren. Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) warnt davor, andere ernstzunehmende Krankheiten aus dem Blick zu verlieren, und erinnert an das Masernschutzgesetz, das an diesem Sonntag in Kraft tritt. Danach müssen künftig alle ab 1970 geborenen Beschäftigten von öffentlichen Einrichtungen wie (Zahn-)Arztpraxen – Zahnärzte und Beschäftigte gleichermaßen – entsprechenden Impfschutz vorhalten bzw. diesen fristgerecht nachholen.

Mit dem Gesetz will die Politik den Masern endgültig den Kampf ansagen, fallen der vermeintlich harmlosen Kinderkrankheit doch alljährlich Tausende von Menschen zum Opfer, rund 140.000 nach WHO-Schätzung allein im Jahr 2018 (zum Vergleich: Die Zahl der COVID-19-Toten liegt aktuell im vierstelligen Bereich).

Der FVDZ-Bundesvorstandsvorsitzende Harald Schrader sieht das neue Masernschutzgesetz mit einem lachenden und einem weinenden Auge: „Wer künftig einen neuen Praxismitarbeiter einstellen will, muss nicht mehr nur dessen Lebenslauf, sondern auch dessen Impfpass im Auge haben“, kommentierte er die neue Gesetzeslage, nicht ohne auf die aus Verbandssicht bereits jetzt schon überbordende Bürokratisierung des zahnärztlichen Berufs hinzuweisen. Bei aller Skepsis rät Schrader dennoch davon ab, die gesetzliche Impfpflicht auf die leichte Schulter zu nehmen, da Impfverweigerern empfindliche Strafen drohten.