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Neuregelungen bei der Aufnahme bzw. Ausscheiden von Gesellschaftern

Bildquelle: Bigstockphoto / Christopher Hall

Bei der Aufnahme eines neuen Gesellschafters kommen regelmäßig sehr unterschiedliche Modelle in Betracht. All diesen Varianten liegt üblicherweise zugrunde, dass zunächst der eigentliche Praxiswert zu ermitteln ist, um den Kaufpreisanteil für den Gesellschaftsanteil zu ermitteln, den der neue 
Gesellschafter erhalten soll. Als gängige Methode für eine solche Praxiswertermittlung ist „State of the Art“ das modifizierte Ertragswertverfahren gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aus dessen Urteil vom 9.2.2011, Az. XII ZR 40/09.