Der „Oberste Sanitätsrat“ hat sich in einer Stellungnahme für das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (BMGF) dafür ausgesprochen, die Anwendung von Lachgas zur Sedierung durch Zahnärzte „nicht zu erlauben“. Davon wurde die Österreichische Zahnärztekammer (ÖZÄK) durch Kopie eines Schreibens von Ende Juli aus dem BMGF an die Österreichische Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde unterrichtet.