Mit dem geplanten Gesetz soll es künftig für Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser einfacher und kostengünstiger werden, IT-Systeme zu wechseln oder zu verknüpfen und die Patientendaten aus den Archiven mitzunehmen. Vor allem im Anwendungsbereich von Patientenakten, E-Health-Lösungen und Datenanalyen sowie im Wettbewerb der Softwareanbieter könnten hier künftig Änderungen greifen.