Mit Vergleich vom 09.10.2017 hat sich ein Zahnarzt verpflichtet, an eine Klägerin 6.500 Euro und die vorgerichtlichen Anwaltskosten (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.Die 1960 geborene Patientin stellte sich 2012 bei ihrem Zahnarzt zur prothetischen Versorgung ihres Ober- und Unterkiefers vor. Anfang Januar 2013 entfernte der Zahnarzt die Brücke 17 bis 15 und beschliff die Zähne 17, 15 und 26 für die Aufnahme von Kronen. Am 23.01.2013 setzte er die prothetische Versorgung endgültig ein.